Hausordnung
Schule Mühlethurnen-Lohnstorf
Die Hausordnung wird durch die Schulkommission erlasen und hat für alle Personen Gültigkeit, die sich auf dem Areal der Schule Mühlethurnen-Lohnstorf aufhalten.
1 Öffnungszeiten
Das Schulhaus-Areal darf täglich von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr betreten werden.
Das Schulhaus ist regulär von Montag bis Freitag von 07:15 Uhr bis 12:15 Uhr sowie von 13:15 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet (Ausnahmen bei besonderen Anlässen etc.).
Ausserhalb der Öffnungszeiten bleibt das Schulhaus geschlossen. Der Hauswart wird während dieser Zeit die Türen nur in Notfällen öffnen (vergessene Medikamente etc.).
2 Areal / Aussenplätze
Während der Unterrichtszeit am Morgen von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ist das gesamte Schulareal für den Schulbetrieb reserviert und darf nicht von Privatpersonen genutzt werden. Ausserhalb dieser Zeiten wird erwartet, dass auf allfälligen Unterricht Rücksicht genommen wird und dass den Einrichtungen mit der notwendigen Sorgfalt begegnet wird.
Das Kindergartenareal ist ausschliesslich für die Benutzung durch die Kindergärten bestimmt. Es darf auch ausserhalb der Unterrichtszeiten nicht anderweitig genutzt werden
Die Benutzung von Fahrzeugen und fahrzeugähnlichen Geräten („fäG“, d.h. Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette, Kinderräder u.ä.) auf dem roten Sportplatz und auf dem Rasenplatz ist nicht gestattet.
Falls das Verbotsschild steckt, darf der Rasenplatz nicht betreten werden. Vor allem in der kälteren Jahreszeit leidet der Rasen unter der Belastung.
Abfälle jeglicher Art sind im Abfallkübel zu entsorgen.
Hunde sind auf dem ganzen Areal an der Leine zu führen.
3 Fahrzeuge / Parkplätze
Autos sind auf den markierten Parkplätzen abzustellen (weitere Parkplätze gibt es z.B. beim Bahnhof Thurnen).
Fahrräder, Kickboards, Scooters, Trottinette etc. werden in den dafür vorgesehenen Ständern unter dem Pavillon (Bluebox) geparkt. Die Pausenhalle ist kein Parkplatz.
Für Schäden an geparkten Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen.
4 Turnhalle
Sport in der Turnhalle darf nur mit Hallenschuhen oder Turnschläppchen mit heller Sohle betrieben werden. Bei nicht sportlichen Anlässen in der Turnhalle sind Strassenschuhe erlaubt.
Für Diebstähle in den Garderoben wird jegliche Haftung abgelehnt. Wertsachen sind nötigenfalls in der Halle zu deponieren.
5 Rauchen / Alkohol / Suchtmittel / Gewalt
Während der Unterrichtszeiten (07:20 Uhr bis 17:00 Uhr) gilt auf dem ganzen Areal ein generelles Rauchverbot. Raucher benützen die montierten Aschenbecher.
Der Konsum von Alkohol ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen z.B. bei Festen sind bewilligungspflichtig.
Besitz, Abgabe und Konsum von Drogen und weiteren Suchtmitteln sind verboten.
Gewaltanwendung und das Tragen von Waffen werden abgelehnt und sind verboten.
Die Hausordnung tritt am 1. September 2016 in Kraft.
Mühlethurnen, 22. August 2016
Schulkommission Mühlethurnen-Lohnstorf
Die Präsidentin Die Sekretärin
Auli Raass Gaby Weber