Der Spezialunterricht
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verfolgt das Ziel, die im Kindergarten oder in der Schule feststellbaren Auswirkungen der Beeinträchtigung oder Lernbehinderung abzubauen oder zu beheben,
Impulse zu geben und Unterstützung anzubieten, um den betroffenen Kindern oder Jugendlichen den Besuch der Volksschule zu ermöglichen. Gemäss Art. 17 des Volksschulgesetzes.
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umfasst die vier Bereiche integrative Förderung, Logopädie, Psychomotorik und Begabtenförderung.
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findet normalerweise während des ordentlichen Unterrichts statt und ist für die Eltern kostenlos.
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untersteht der Schulleitung MR Region
Gürbetal-Längenberg.
Kurzinterventionen, Abklärungen und Therapie erfolgen mit Zustimmung der Eltern und der Regellehrperson. Die Anmeldung erfolgt über die Regellehrperson, die
Erziehungsberatung oder den Schularzt.